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10 Gründe für einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht
Dennoch bleibt die Entscheidung über das alleinige Sorgerecht eine individuelle Frage. Die Richter entscheiden immer nach der konkreten Situation und den individuellen Vorteilen für das Kind. Ebenso hängt der Sorgerechtsentzug von der subjektiven Uneignung des Sorgeberechtigten ab. Folgende Fälle können daher zum Vergleich herangezogen werden, stehen aber immer für sich:
Erziehungsfehler: Bei schwerwiegenden Erziehungsfehlern kann das Sorgerecht entzogen werden. Dazu gehörten in der Vergangenheit beispielsweise ständige Wutausbrüche oder staatsfeindliche Erziehung (durch Neonazis, Anarchisten oder radikale Religionsgemeinschaften). Auch zu hohe oder zu geringe Anforderungen an das schulische Engagement können einen Erziehungsfehler darstellen.
10 Gründe für einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht
Dennoch bleibt die Entscheidung über das alleinige Sorgerecht eine Einzelfallfrage. Die Richter entscheiden immer nach der konkreten Situation und den individuellen Vorteilen für das Kind. Ebenso hängt der Sorgerechtsentzug von der subjektiven Uneignung des Sorgeberechtigten ab. Folgende Fälle können daher zum Vergleich herangezogen werden, stehen aber immer für sich:
Erziehungsfehler: Bei schwerwiegenden Erziehungsfehlern kann das Sorgerecht entzogen werden. Dazu gehörten in der Vergangenheit beispielsweise ständige Wutausbrüche oder staatsfeindliche Erziehung (durch Neonazis, Anarchisten oder radikale Religionsgemeinschaften). Auch zu hohe oder zu geringe Anforderungen an das schulische Engagement können einen Erziehungsfehler darstellen.
Das Familiengericht entscheidet
Ist der Antrag berechtigt, weicht das Familiengericht vom familienrechtlichen Grundsatz der gemeinsamen Sorge ab und entscheidet zugunsten eines Elternteils. Das Gericht prüft alle Fragen des Kindeswohls im Zusammenhang mit dem Antrag. Dazu gehören unter anderem die Unterbringung, die finanzielle Situation und das Umfeld, in dem es aufwächst.
Nach § 1666 BGB ist der Sorgerechtsentzug jedoch die letzte Maßnahme des Familiengerichts, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Zuvor ist zu prüfen, ob mildere Mittel zur Wahrung des Kindeswohls möglich sind, wie etwa die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil unter Beibehaltung der gemeinsamen Sorge. Nur als letztes Mittel wird das Gericht einem Elternteil die elterliche Sorge vollständig entziehen. Es entzieht stets dem Elternteil, der das Kindeswohl konkret gefährdet, die Obsorge.
Kindeswohl
Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt jeder Sorgerechtsentscheidung. Das Familiengericht wird nur tätig, wenn es das Kind vor Gefahren für sein körperliches, geistiges oder seelisches Wohl oder vor Gefahren für sein Eigentum zu schützen hat. Die Annahme, dass eine sorgeberechtigte Person ein „schlechter Ansprechpartner“ für das Kind ist, reicht daher für einen Sorgerechtsentzug ohne Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung nicht aus. Diese Frage müsste unter Umständen in einem gesonderten Auskunftsverfahren beantwortet werden.
Auch im Falle einer Scheidung gibt es in der Regel keinen Grund für eine Aufteilung des Sorgerechts. Es ist immer ratsam, den Konflikt um die Beendigung der Ehe nicht durch Kinder zu schlichten, sondern eine Lösung zu finden, die ein praktikables und kindgerechtes Zusammenleben ermöglicht.