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wie bekomme ich den absender eines paketes heraus

diciembre 2, 2022

Ohne Handy zum Einkaufen, zur Schule oder zur Arbeit – das ist für die meisten Menschen unvorstellbar. Doch dann stehen die Kids ratlos vor dem leeren Handyfach in der Schultasche, oder das Gerät liegt weder in der Handtasche noch unter den Sofakissen. Eine Ortungs-App für das eigene Handy findet es auch außerhalb der eigenen vier Wände. Auch ein gestohlenes Handy kann genau geortet werden. Die Trefferquote liegt deutlich unter 100 Prozent, führt aber nach einer Diebstahlanzeige bei der polizeilichen Durchsuchung oft zum Erfolg.

Nachbarlieferung und Lagerverträge

Transportdienstleistern ist es eigentlich nicht erlaubt, Pakete einfach vor der Haustür oder im Garten abzustellen. Einige Anbieter wie die Deutsche Post bieten jedoch sogenannte Ablageverträge an, die dann genau dies ermöglichen. Das Risiko des Verlustes des betreffenden Pakets trägt dann aber vollumfänglich der Empfänger. Komplizierter wird es bei der Lieferung an einen Nachbarn oder ein Geschäft in der Nähe, wie es in Großstädten oft der Fall ist. In diesem Fall geht die Haftung auf den Empfänger über, die Regressansprüche des Kunden verbleiben jedoch beim Händler, der diese gegenüber dem Transportdienstleister geltend machen kann, der sich dann im schlimmsten Fall mit dem alternativen Empfänger auseinandersetzen muss. Das ist nicht nur eine ziemliche Sauerei, sondern sicherlich auch die unangenehmste Variante für alle Beteiligten.

Wer wann für ein verloren gegangenes Paket haftet, hängt von der Rechtsstellung des Vertragspartners ab. Dabei wird unterschieden zwischen einem zwischen zwei Unternehmen abgeschlossenen Kaufvertrag mit Transport, Kauf- und Lieferverträgen zwischen einem Unternehmen einerseits und einem Verbraucher bzw. Endkunden andererseits sowie einem zwischen zwei Privatpersonen abgeschlossenen Vertrag, as Bei Privatverkäufen bei eBay kommt das beispielsweise vor. In jedem der drei Fälle ist die Haftung unterschiedlich. Bei einem Vertrag zwischen zwei Unternehmern beginnt der sogenannte Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen, sofern dies im Kaufvertrag nicht ausdrücklich anders geregelt ist. Bei Verlust oder Beschädigung während des Transports hat sich der Käufer daher an den beauftragten Transportdienstleister zu wenden. Beim Verkauf an Verbraucher, wie er bei Online-Händlern üblich ist, beginnt der Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer erst mit der Annahme der Verpackung. Dem Käufer stehen dann für einen Zeitraum von sechs Monaten besondere Bedingungen hinsichtlich der Haftung des Verkäufers zu. Insgesamt beträgt die Regelhaftungsdauer des Verkäufers für bewegliche Sachen zwei Jahre. Beim Handel zwischen Privatpersonen hingegen geht die Haftung mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister von der verkaufenden auf die kaufende Privatperson über. Um sich möglichst viel Ärger zu ersparen, kann es helfen, auf den Versand in einem versicherten Paket zu bestehen, auch wenn sich dadurch der Kaufpreis leicht erhöht.