
In bestimmten Fällen kann es steuersparend sein, Anteile zumindest teilweise im Betriebsvermögen zu halten oder sogar eine eigene GmbH für diese Kapitalanlage zu gründen. Gerade bei großen Vermögen gibt es hier Vorteile. Ein weiterer Grund dafür ist, dass Betriebsausgaben im Zusammenhang mit Anteilskäufen weiterhin geltend gemacht werden können, während Werbungskosten für private Anschaffungen nicht mehr abzugsfähig sind.
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Unterschied Kinderfreibetrag und Kinderfreibetrag
Um den Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kinderfreibetrag zu verdeutlichen, haben wir im Folgenden beide Begriffe für Sie definiert.
Kindergeld ist ein Betrag, den Eltern monatlich auszahlen und der nicht der Einkommenssteuer unterliegt, d. h. nicht versteuert werden muss. Der Anspruch auf Kindergeld entsteht im Monat der Geburt des Kindes und die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Kinder. Die letzte Erhöhung des Kindergeldes erfolgte am 01.01.2021. Die nächste erfolgt am 01.01.2023 für die ersten drei Kinder und basiert auf dem dritten Entlastungspaket der Ampelkoalition.
Was ist ein Freibetrag?
Ein Freibetrag bestimmt den Betrag, bis zu dem Ihre Einkünfte steuerfrei bleiben. Im deutschen Steuerrecht gibt es verschiedene Freibeträge. Manches berücksichtigt das Finanzamt automatisch, etwa den Grundfreibetrag. Bei anderen Befreiungen müssen Sie hingegen selbst aktiv werden und diese beantragen. Welche das sind, erfahren Sie weiter unten in der Übersicht.
Mit dem Freibetrag bleiben Ihre Einkünfte bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Nur der darüber liegende Betrag muss versteuert werden.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag?
Der Gesetzgeber hat die Grundfreibeträge im Einkommensteuergesetz festgelegt. In § 32a Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Grundfreibetrag für Alleinstehende auf 9.408 Euro (Stand 2020) festgelegt. Zusammen veranlagte Ehepaare genießen einen Freibetrag von 18.816 Euro.
Bei der Gewährung der Grundsicherung geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Beträge dem von ihm festgesetzten Existenzminimum entsprechen.
Betriebsausgaben – So erhalten Sie die Lohnsteuerermäßigung und können den Freibetrag beantragen
Diese Betriebsausgaben gehören zur Kategorie «Betriebsausgaben». Die hier geltend gemachten Auslagen müssen insgesamt 1.600 Euro übersteigen. Das bedeutet, dass nur der übersteigende Betrag zu einer Lohnsteuerminderung führt.
Beispiel: Sie fahren 220 Tage im Jahr täglich 35 km ins Büro (erste Arbeitsstätte). Das bedeutet Reisekosten in Höhe von 2.310 Euro pro Jahr. Davon zieht das Finanzamt zunächst die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro ab. 1.310 Euro bleiben übrig. Sie hätten dann die Grenze für die Einkommensteuerermäßigung von 600 Euro überschritten. Das Finanzamt würde den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung annehmen.