In den letzten sechs Wochen vor dem Geburtstermin gilt ein gesetzliches Arbeitsverbot während der Schwangerschaft. Als Mutter haben Sie jedoch die Möglichkeit, trotz des Verbots auf eigenen Wunsch bis zum Ende weiterzuarbeiten. Außerdem sind Sie als Mutter auch nach der Geburt abgesichert.
Gründe für ein generelles Beschäftigungsverbot
Ein generelles oder betriebliches Beschäftigungsverbot liegt vor, wenn Ihr Arbeitgeber eine unverschuldete Gefährdung für Sie oder Ihr ungeborenes Kind nicht ausschließen kann. Haben Sie einen Beruf, bei dem Sie Tätigkeiten ausüben müssen, die nach dem Mutterschutzgesetz verboten sind? Dann muss Ihr Arbeitgeber dafür sorgen, dass Sie andere Tätigkeiten ausüben. Hier spricht man auch von einem Teil- oder Teilzeitverbot, weil nur ein Teil Ihrer Arbeit verboten ist.
Wenn es nicht möglich ist, Sie im Unternehmen zu schützen, sei es durch eine Umgestaltung Ihres Arbeitsplatzes oder durch einen Arbeitsplatzwechsel (z. B. in eine andere Abteilung), werden Sie freigestellt.
Wann wird ein individuelles Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft ausgesprochen?
Sobald eine berufstätige Frau ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert hat, muss sie das Mutterschutzgesetz (MuSchG) beachten. Das bedeutet, dass er am Arbeitsplatz besondere Rücksicht nehmen muss. Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Schutzvorschriften bis hin zu Beschäftigungsverboten erlassen. Alle allgemeinen Beschäftigungsverbote sind im Mutterschutzgesetz genau aufgelistet und benannt. Daneben gibt es noch einen weiteren Schutz für werdende Mütter: das individuelle Beschäftigungsverbot für den Einzelfall nach Absatz 3.
FOLGE UNS AUF
Welche Arten von Beschäftigungsverboten gibt es?
Betroffen sind Frauen, die zB eine Risikoschwangerschaft haben und Gefahr laufen, dass ihr Zustand durch den Beruf weiter verschlechtert wird. Man spricht dann auch von einem vorhandenen Risiko für Mutter und/oder Kind.
In diesem Fall kann der Frauenarzt ein entsprechendes Attest ausstellen. Darin heißt es, dass die Schwangere ihren Arbeitsplatz nicht mehr betreten und auch nicht weiter arbeiten darf. Diese Bescheinigung legen Sie dann Ihrem Arbeitgeber vor. Er ist daran gebunden, das heißt, er muss die werdende Mutter von der Arbeit freistellen.
Mehr freie Tage dank mobilem Arbeiten?
Noch spannender als die Urlaubsregelung im Homeoffice wird es, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kein fester Arbeitsort vereinbart wurde. Dies könnte dazu führen, dass sich der Arbeitnehmer an diesen Tagen bewusst in Bundesländern aufhält, in denen ein Feiertag ist.
Dies ist jedoch eine rechtliche Grauzone. Bisher gibt es keine Rechtsprechung, ob diese Methode, die zu mehr freien Tagen führen könnte, möglich ist. In diesem Fall kann es für Unternehmen ratsam sein, eine entsprechende Vereinbarung zum mobilen Arbeiten an Feiertagen in den Arbeitsvertrag zu integrieren.