
Aus schwarzer Schrift wird grün: Seit dem 1. April 2017 hat jeder, der ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug (alle Informationen zu den umfassenden Fördermöglichkeiten im Bereich Elektromobilität finden Sie HIER) fährt, Anspruch auf eine Sonderregelung E-Nummernschilder. An den grünen Nummernschildern werden rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge auf einen Blick erkennbar sein. So können Länder, Städte und Gemeinden schnell und einfach zusätzliche Anreize schaffen.
Natürlich gibt es auch Fragen rund um die Einführung der neuen E-Kennzeichen. Zum Beispiel: Wie bekommt man das neue Nummernschild für sein E-Auto und muss man überhaupt umsteigen? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Voraussetzungen für die Ausstellung des grünen Kennzeichens
Das grüne Kennzeichen für Pkw-Anhänger kann bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden. Jeder Anhänger benötigt ein eigenes Kennzeichen. Die Kfz-Steuerbefreiung als Grundlage für das grüne Kennzeichen ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Neben anerkannten Vereinen, Schaustellern und Bauernhöfen kann das grüne Label auch an private Betreiber vergeben werden. Diese Option ist für Sportanhänger, z. für Boote, oder Anhänger für den Transport von Tieren, z.B. für Pferde. Die Anhänger dürfen jedoch nur für den jeweiligen Zweck verwendet werden. Andernfalls riskieren Sie eine Anklage wegen Steuerhinterziehung.
Die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt auch für Anhänger mit grünem Kennzeichen. Eine Zulassung für 100 km/h mit entsprechendem Kennzeichen ist unter den gleichen Bedingungen wie für andere Anhänger möglich. Dazu muss das Zugfahrzeug mit ABS ausgestattet sein. Die Anhängerreifen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und müssen für mindestens 120 km/h ausgelegt sein. Verfügt der Anhänger über eigene Bremsen und Stoßdämpfer, darf sein Gesamtgewicht 110 % des Leergewichts des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Wenn ein Stabilisierungssystem vorhanden ist, beträgt die Grenze 120 %. Ohne eigene Bremsen und hydraulische Stoßdämpfer darf das Gesamtgewicht des Anhängers 30 % des Leergewichts des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Hier kommt es auf die Belastung an. Bei Überschreitung des Limits müssen Sie nicht nur die 80 km/h-Grenze einhalten, in manchen Ländern ist es sogar verboten, das 100 km/h-Kennzeichen zu tragen.
Was sind Versicherungskennzeichen (grüne, blaue oder schwarze Mopedkennzeichen) und welche Fahrzeuge benötigen ein solches?
Motorisierte Fahrzeuge mit geringer Leistung wie Mopeds oder Pedelecs mit starken Motoren müssen in Deutschland nicht bei einer Zulassungsstelle angemeldet werden und erhalten daher kein Kennzeichen. Um jedoch im Straßenverkehr fahren zu dürfen, benötigen diese Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis und ein sogenanntes Versicherungskennzeichen. Dieses Zeichen, auch „Mopedkennzeichen“ genannt, beweist, dass Sie eine gültige Versicherung haben.
Ein Versicherungskennzeichen ist für folgende Fahrzeuge erforderlich: Kleine Krafträder, wie Mopeds, Mopeds und Motorroller, mit einem maximalen Hubraum von 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h Mopeds und Kleinkrafträder aus der Produktion in der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem 1. März 1992 versichert waren. Quads und Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von a maximal 50 ccm
Damit war natürlich noch lange nicht Schluss.
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Rotes H-Kennzeichen – wann und wo bekommt man es?