Saltar al contenido

wie bekomme ich einen gesellschafter aus einer us firma

diciembre 7, 2022

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass das Stammkapital einer UG/GmbH nicht verwendet werden darf, sondern unangetastet als Sicherheit auf dem Gesellschaftskonto verbleiben muss. Das ist falsch. Richtig ist, dass das Stammkapital der Gesellschaft endgültig und frei zur Verfügung stehen muss. Allerdings kann das Unternehmen (GmbH/UG) damit Betriebsmittel verwalten und einkaufen, Lieferantenrechnungen bezahlen und Mitarbeiter bezahlen, um nur einige Beispiele zu nennen. Das Stammkapital kann übrigens auch teilweise für die Kosten der eigenen Firmengründung verwendet werden. Bei einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro können bis zu 2.500 Euro für die Gründungskosten verwendet werden, sofern der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht. Dies hat den Vorteil, dass die Gesellschafter neben der von ihnen zu leistenden Kapitaleinlage die Gründungskosten nicht tragen müssen.

Es gibt strenge Regeln, wo das Aktienkapital an die Aktionäre zurückfließt. Grundsätzlich ist es sogar möglich, das Stammkapital unmittelbar nach der Auszahlung ganz oder teilweise als Darlehen an die Aktionäre zurückzugeben, allerdings nur unter genau zu beachtenden Bedingungen. In den meisten Fällen, in denen das Stammkapital an die Aktionäre zurückgezahlt wird, gilt die Kapitaleinlage als nicht wirksam geleistet. Im Zweifel müssen die Gesellschafter die Einlage dann erneut leisten. Das Aktienkapital darf den Aktionären erst nach Auflösung der Gesellschaft zurückgegeben werden, wobei unter anderem das sogenannte Sperrjahr zu beachten ist.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der BGH hat entschieden, dass der Autokäufer Pfando seinen Kunden wohl in vielen Fällen Schadensersatz zahlen muss
  • Der BGH hat die Sittenwidrigkeit festgestellt und spricht in diesem Zusammenhang von Wucher
  • Kunden erhielten teilweise weniger als die Hälfte des jeweiligen Händlerkaufpreises für das Fahrzeug, das sie an Pfando verkauft hatten
  • Wer will zur Durchsetzung ihres Anspruchs auf Entschädigung wenden Sie sich bitte an einen kompetenten Anwalt

Pfando ist ein bundesweit tätiges Pfandleihhaus, das staatlich zugelassen ist. In dieser Eigenschaft hat sich Pfando auf den Autokauf spezialisiert, ist also ein Autopfandhaus. In diesem Zusammenhang kauft das Unternehmen insbesondere Autos von Kunden, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.

Gründung eines Einzelunternehmens als Person aus dem EU/EFTA-Raum

Alle Gründer eines Einzelunternehmens, die Staatsangehörige eines EU- oder EFTA-Staates sind, können sich in der Schweiz selbstständig machen. Für Menschen aus Kroatien galt noch eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2021, die inzwischen aufgehoben wurde. Damit sind selbstständige Kroaten nun allen anderen EU-Bürgern gleichgestellt.

Alle Unternehmensgründer, die nicht aus einem EU- oder EFTA-Staat stammen, können in der Schweiz kein Einzelunternehmen gründen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Person eine Aufenthaltsbewilligung C hat. Wer ohne C-Bewilligung gründen möchte, kann bei den zuständigen kantonalen Behörden ein Gesuch einreichen. Wichtig ist, dass glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass sich das zu gründende Unternehmen nachhaltig positiv auf den Arbeitsmarkt in der Schweiz auswirken wird.

Gewinnausschüttung – Steuervorteile bei Dividenden

Je nach Größe der Beteiligung der Holding-GmbH ergeben sich erhebliche Steuervorteile aus der Ausschüttung von Dividenden durch die operativen Tochtergesellschaften. Ist die Muttergesellschaft mit mindestens 15 % an der jeweiligen Tochtergesellschaft beteiligt, sind die ausgeschütteten Dividenden für die Holdinggesellschaft zu 95 % steuerfrei. Nur auf die verbleibenden 5 % fallen Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) an. Da beide jeweils knapp 15 % ausmachen, werden die steuerpflichtigen 5 % der Dividenden nur mit rund 30 % besteuert. Daraus ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von 1,5 bis 2 %.

Beispiel Besteuerung der Gewinnausschüttung einer Beteiligungs-GmbH Dividendenausschüttung: 1.000 € Steuerpflichtiger Anteil: 5 % Körperschaftsteuer (inkl. Soli) + Gewerbesteuer: 30 % Gesamtsteuerbelastung: 5 % * 30 % = 1,5 % → 15 €