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wie bekomme ich einen kurantrag

noviembre 27, 2022

Eine Pause ist oft der beste Weg, um mit dem Stress im Arbeits- oder Familienleben umzugehen. Wenn Sie dies mit einer vorbeugenden Kur kombinieren, können Sie sogar Zuschüsse von der Krankenkasse erhalten. FOCUS Online erklärt, wann Ihnen eine Kur zusteht und was Sie bei der Beantragung beachten müssen.

Anspruch auf Heilung hat jeder gesetzlich Versicherte: der erschöpfte Student oder Arbeitnehmer ebenso wie die überforderte Hausfrau oder der Rentner mit Arthrose. Sie müssen nicht schwer krank sein, um Zuschüsse für eine Vorsorgekur zu erhalten. Wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit der Kur aufgrund von Allergie, Erschöpfung oder Rückenschmerzen bescheinigt, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag die Kurkosten. Oft zahlen sie auch Zuschüsse zu Unterkunft, Fahrtkosten und Verpflegung. (TK) zeigt.

Quelle: Focus Online
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Einfach Kur beantragen!

Fühlen Sie sich vom Alltag geplagt? Wird Ihnen alles zu viel und Sie spüren, wie die gesundheitlichen Probleme zunehmen? Dann verzweifeln Sie nicht: Sie können einfach einen Kurantrag stellen! Kuren gibt es seit dem Mittelalter, denn schon vor Hunderten von Jahren schätzten die Menschen die besondere Verbindung von medizinischer Versorgung mit einem erholsamen Ort voller Naturheilmittel und naturheilkundlicher Behandlungen. Hier gelingt es Ihnen, das vitale Gleichgewicht zwischen Körper und Geist wiederherzustellen und gleichzeitig Ihr Wohlbefinden zu steigern. Perfekt auf Sie abgestimmte Präventionsangebote helfen, Krankheiten vorzubeugen und einen gesunden Lebensstil zu erlernen. Themen wie Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung spielen ebenso eine Rolle wie die Genesung von einer Krankheit oder die Rehabilitation nach medizinischen Eingriffen oder einem Unfall. Egal, ob Sie zur Vorbeugung oder Nachsorge ein Spa besuchen möchten, ein Spa tut einfach gut. Damit Ihrem Thermenbesuch nichts im Wege steht, haben wir die wichtigsten Fragen für Sie beantwortet:

  1. Wer hat Anspruch auf einen Thermenbesuch?
  2. Wer nimmt meine Spa-Anwendung entgegen?
  3. Welche Spa-Behandlungen gibt es?
  4. Welche Kurorte erwarten mich?

Kur für pflegende Angehörige ab 2019

Seit dem 1. Januar 2019 können pflegende Angehörige auch eine Kur, also eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen, wenn eine ambulante Pflege erforderlich wäre reicht aus.

Die Kur dauert drei Wochen. Auf dem Programm stehen Therapien, Sport, Entspannung und Stressbewältigung, in Gruppen- und Einzelgesprächen wird die Versorgungssituation beleuchtet. „Viele pflegende Angehörige haben nur den Pflegebedürftigen im Blick und verlieren sich dabei“, sagt Susanne Knörle, Therapeutin an der Fachklinik St. Marien. Gemeinsam betrachten sie die Pflege von außen: Wie sieht der Alltag aus? Und wie geht es mir damit?

Schritt 2: Kurantrag anfordern und ausfüllen

Ist der Arzt mit der Vorsorgemaßnahme einverstanden, können Sie die Kur beantragen. Nämlich bei der Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung. Dort erhalten Sie die notwendigen Formulare.

  • Für die Gesundheitsvorsorge ist die Krankenkasse zuständig.
  • Die Rentenversicherung ist zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit von Erwerbstätigen wiederhergestellt werden soll (z. B. Rehabilitation).
  • Die Unfallversicherung ist zuständig, wenn eine Berufskrankheit oder ein Arbeitsunfall der Grund für den Kurist ist.

Tipps und Tricks zur Beantragung der Mutter-Kind-Kur

Anträge werden oft nur abgelehnt, weil sie nicht aussagekräftig oder schlicht unvollständig sind. Deshalb sollten Sie beim Ausfüllen des Antrags für die Mutter-Kind-Kur sehr gewissenhaft vorgehen. Wenn Sie sich bei der Beantragung einer Eltern-Kind-Kur an die folgenden Tipps und Tricks halten, stehen Ihre Chancen auf eine positive Resonanz nicht schlecht.

Bei der Beantragung der Mutter-Kind-Kur ist es sehr wichtig, dass Ihre körperlichen und/oder seelischen Beschwerden klar formuliert sind. Zudem muss klar sein, dass Ihre Rolle als Mutter nicht gewährleistet ist und der Kuraufenthalt wichtig und unverzichtbar ist. Manchmal sind offene und klare Worte, zum Beispiel, dass Sie nervös sind, dass Sie oft weinen müssen und dass Ihr Kind benachteiligt ist, eindeutig besser als das „Herumprügeln“. Reklamationen sollten so detailliert wie möglich beschrieben werden. Die Nennung von „Erschöpfungszuständen“, Schlafstörungen oder Rückenbeschwerden reicht für die Zulassung der Eltern-Kind-Kur nicht aus.