Saltar al contenido

wie bekomme ich einen rollstuhl von der krankenkasse

diciembre 6, 2022

Ab 01.08.2022 zieht die Bischoff & Bischoff Zentrale um! Das gesamte Team freut sich, Ihnen am neuen Standort den gewohnten Service bieten zu können. Bitte aktualisieren Sie Ihre Daten.

Unsere neue Adresse: Bischoff & Bischoff Medizin- & Rehabilitationstechnik GmbH Im Stöckmädle 13 D-76307 Karlsbad Tel.: +49 (0) 72 48 | 92 0 92 www.bischoff-bischoff.com info@bischoff-bischoff.de

aktive Rollstuhl Krankenkasse

Dies ist ein Einstiegsmodell. In diesem Fall handelt es sich um einen Aktivrollstuhl. Ein Aktivrollstuhl ist ein Rollstuhl, der nicht nur für das eigene Fahren geeignet ist, sondern auch über weitere Zusatzfunktionen verfügt, die eingerichtet werden können. Die Krankenkasse stellt in der Regel einen im Bestand befindlichen Rollstuhl zur Verfügung. Es besteht daher kein Anspruch auf einen fabrikneuen Rollstuhl. Dies sollte jedoch niemanden stören, denn die Rollstühle befinden sich in einem einwandfreien technischen, optischen und hygienischen Zustand. Die Krankenkasse bleibt Eigentümerin des Rollstuhls. Das bedeutet, dass der Rollstuhl nur ausgeliehen werden kann. Dennoch haben Sie dadurch einen Vorteil, da die Kasse für alle Reparaturen und Kosten für Ersatzteile zuständig ist. Außerdem sorgen sie immer für Ersatz. Dies gilt in der Regel für alle Hilfsmittel der Krankenkasse.

Was ist beim Kauf eines Rollstuhls wichtig? Beim Kauf eines Rollstuhls ist es außerdem wichtig, dass er nützlich, geeignet und vor allem komfortabel ist. Darüber hinaus sollte ein guter Rollstuhl eine Reihe von Anforderungen erfüllen.

Zusammenfassung der Einschätzung des MDK

Gegen einen solchen Widerspruch braucht niemand Bedenken zu haben! Es ist ein ganz normales und allgemein anerkanntes Verfahren, das auch vom MDK begrüßt wird – weil es letztlich erlaubt, die Qualität der einzelnen Bewertungen noch weiter zu verbessern.

  • Pflegegeld je Pflegegrad auf einen Blick
  • Pflegegeld – was Sie wissen und beachten sollten
  • Finanzierung der häuslichen Pflege: Zuschüsse + Erstattungen

Wie Betroffene zum Rollstuhl kommen

Generell gibt es für alle Menschen, die einen neuen Rollstuhl brauchen, eine gute Nachricht: Krankenkassen zahlen ihn! Sie benötigen jedoch ein Rezept, das Sie bei Ihrem Hausarzt erhalten. Es kann daher einige Zeit und Mühe kosten, wenn dringend ein neuer Rollstuhl benötigt wird. Doch Beharrlichkeit zahlt sich aus, wenn keine privaten Kosten entstehen dürfen.

Manche Patienten müssen maximal 10 Euro bezahlen – nichts im Vergleich zu den gesamten Anschaffungskosten. Wer hingegen hohe Ansprüche an den Rollstuhl hat und deshalb allerlei Extras wünscht, muss die Differenz selbst tragen. Ob sich das lohnt, kann jeder Betroffene selbst entscheiden.

Beschaffung ist oft ein weiter Weg bis zur Anwendung

Grundlage und Ausgangspunkt ist die Verordnung des Hausarztes. Die Art und Art des benötigten Rollstuhls wird mit dem Hausarzt Ihres Vertrauens abgestimmt, der den behinderten Menschen kennt und in der Regel seit vielen Jahren behandelt. Der nächste Weg führt in den Fachhandel vor Ort oder ins Internet. Dort wird marken- und modellbasiert bedarfsgerecht beraten. Bestenfalls ist eine Probefahrt mit dem einen oder anderen Vorführprodukt möglich, genau wie beim Autokauf. Zusammen mit dem Kostenvoranschlag für mehrere Varianten und der ärztlichen Verordnung wird der Antrag auf einem Formular beim Kostenträger, also der Kranken- oder Pflegekasse, eingereicht. Da Kranken- und Pflegekassen buchstäblich unter einem Dach sind, lässt sich die Zuständigkeit im Einzelfall problemlos klären. Bei verbleibenden Zweifeln empfiehlt es sich, einen Antrag auf Hilfsmittel/Pflegemittel bei beiden Kostenträgern zu stellen. Dies sollte gleichzeitig erfolgen, um nicht unnötig Zeit zu verlieren. Die Entscheidung mit Ja oder Nein kann, wie es heißt, angefochten werden. Die Entscheidung wird von einem Rechtsbehelf begleitet, so dass der Antragsteller die Möglichkeit hat, rechtzeitig Widerspruch einzulegen. In diesem Stadium sollte er professionellen Rat einholen, zum Beispiel bei einem örtlichen häuslichen Pflegedienst. Ist der Antragsteller bereits nach einer der Pflegestufen pflegebedürftig und wird extern betreut, ist diese Hilfe selbstverständlich.

Rollstühle werden wie Autos gehandelt. Sie können neu oder gebraucht gekauft, gemietet und teilweise auch geleast werden. Für den Rollstuhlfahrer ist es entscheidend zu definieren, für welchen Zweck er den zukünftigen Rollstuhl nutzen möchte bzw. muss. Erfahrungsgemäß sind die Kostenträger auch bereit, sich mit einmaligen Zuschüssen für den Rollstuhl zu beteiligen. In solchen Fällen werden sie in den kommenden Jahren sowohl kostenmäßig als auch organisatorisch entlastet. Der Antragsteller kann seinerseits frei über Marke, Modell und Typ seines Rollstuhls entscheiden; vom Rollstuhl-VW bis zum Rollstuhl-Ferrari.