
Die steigende Inflation macht das Sparen immer schwieriger.
Die Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts YouGov ergab folgende Ergebnisse:
Positive und negative SCHUFA-Einträge
Positive Einträge sind Informationen über das Vertragsverhalten einer Person . Das bedeutet, dass sie mit Banken und Unternehmen Geschäfte machen und gleichzeitig ihre Kreditraten und Rechnungen pünktlich bezahlen. Negative Einträge bei der SCHUFA hingegen deuten auf ein nicht vertragsgemäßes Verhalten hin – etwa wenn ein Verbraucher offene Rechnungen, Kreditraten oder Schulden nicht mehr bezahlen kann.
Positiveinträge sind nur finanzielle und persönliche Daten, die über eine Person bei der SCHUFA gespeichert werden und zunächst keinen Einfluss auf den Score haben. Der Score wird nur dann reduziert, wenn beispielsweise ein Kredit wegen ausbleibender Ratenzahlungen gekündigt oder wegen unbezahlter Rechnungen ein Mahnverfahren eingeleitet wurde. Mit der ersten Mahnung durch ein Inkassobüro hat ein Verbraucher nicht automatisch einen negativen Eintrag bei der SCHUFA. Eine niedrigere Punktzahl bedeutet ein erhöhtes Ausfallrisiko, was zur Ablehnung von Kreditanträgen führen kann.
Schufa-Daten löschen: Diese Möglichkeiten haben Sie bei negativem Schufa-Eintrag
Wenn Sie einen negativen Schufa-Eintrag haben, möchten Sie diesen wahrscheinlich so schnell wie möglich loswerden. Je nach Art des Eintrags haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten.
Wenn Sie in Ihrer Akte einen Schufa-Eintrag finden, der dort nicht hingehört, weil er falsch ist, können Sie ihn selbstverständlich sofort löschen lassen. Darunter fallen beispielsweise alte Kontodaten oder bereits bezahlte Zahlungsaufforderungen. Wenden Sie sich dazu direkt an die Schufa und legen Sie idealerweise auch Nachweise bei, die Ihren Anspruch belegen. Die Schufa kümmert sich dann um die Löschung des Eintrags.
Warum Schufa-Abgleich bei Miehler & Müller?
Wir sind eine auf die Entschuldung von Privatpersonen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in München und beraten und vertreten unsere Mandanten seit fast 10 Jahren, auch in Schufa-Fragen. Rechtsanwälte Miehler und Rechtsanwälte Müller verfügen jeweils über mehr als 20 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwälte und greifen auf ihre Erfahrung aus Hunderten von Fällen zurück.
Wie gehe ich beim Löschen vor?
– Geltendmachung eines Auskunftsrechts: Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben Sie ein Recht auf Auskunft der Schufa. Auf diese Weise können Sie erfahren, welche persönlichen Daten von Ihnen gespeichert sind.
– Daten prüfen: Bei negativen Einträgen diese genau prüfen. An dieser Stelle kann es ratsam sein, einen Anwalt zu beauftragen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.