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wie bekomme ich einen waffenbesitzkarte deutschland

diciembre 1, 2022

Der Erwerb und rechtmäßige Besitz von Schusswaffen jeglicher Art wird in Deutschland durch das Waffengesetz (WaffG) und die Waffenverwaltungsverordnung (WaffVwV) geregelt. Der erste Schritt zum eigenen Waffenbesitzschein (kurz: WBK) ist das Interesse am Schießsport. In der Regel nehmen Interessierte an einem Schnupperschießen in unserem Shooting Sports Center (kurz SSC) teil. Beim Schnupperschießen wird mit Kurzwaffen (Revolver, Pistolen) und Langwaffen (Büchsen & Flinten) in verschiedenen Kalibern geschossen. Am Ende müssen Interessent und SSC entscheiden, ob sie dem Verein beitreten wollen oder nicht. Der zweite Schritt ist der Beitritt zum Schützenverein. Der Schießsportverband ist für uns der Bund-Deutscher-Sportschützen (kurz BDS), der die einzelnen Disziplinen und Wettbewerbe anbietet, die Sie schießen möchten. Mit dem Eintritt in den SSC und den BDS beginnt für den Schützen das Schützenleben. Er muss nun mit dem regulären Training beginnen. Das bedeutet, dass der Schütze mindestens einmal im Monat oder 18 Mal im Jahr am Training teilnehmen muss. Als Nachweis führt jeder Sportschütze ein Schießbuch, in dem festgehalten wird, wann der Schütze geschossen hat. Der jeweilige Schießleiter des Vereins unterschreibt und beglaubigt die Schießscheine. Darüber hinaus muss der Schütze an einem Fachlehrgang nach § 7 WaffG mit staatlich anerkannter Prüfung teilnehmen. Auch den Fachlehrgang bieten wir am SSC an. Nach einem Jahr regelmäßiger Ausbildung und bestandenem Sachkundelehrgang kann sich der Schütze für seinen Bedarf bewerben. Der Schütze beantragt den Bedarf beim Vorsitzenden des SSC. Dieser leitet den Antrag an den Landesverband weiter. Die Bewerbungen sind alle formalisiert und die Bewerbungsverfahren festgelegt. Andere Mitglieder und/oder der Vereinsvorsitzende helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen. Bei Bedarf bestätigt der Verband, dass der Schütze die angeforderte Waffe für die Ausbildung und erfolgreiche Teilnahme an Wettkämpfen benötigt. Daher kann der Schütze im BDS-Sportreglement nur eine Notwendigkeit für eine Waffe erhalten, die in einer Disziplin verwendet wird. Je nach Bedarf und Disziplin wird zwischen GRÜNEM (mit vorherigem Eintrag) oder GELBEM Waffenbesitzausweis unterschieden. Bereits im ersten Jahr sollte sich der Schütze nach einem passenden, eventuell gebrauchten Waffenschrank umsehen. Wichtig ist, dass für die Waffen, die der Schütze erwerben möchte, die passenden Aufbewahrungsbehälter zur Verfügung stehen. Nach Erhalt des Bedarfsformulars folgt eine Beantragung einer WBK bei der örtlichen Waffenbehörde, wo alle Unterlagen vom Schützen eingereicht und ein Waffenbesitzausweis beantragt werden. Folgende Unterlagen und Nachweise sind der Behörde vorzulegen: • Bedarf, Original • Sachkundenachweis, Kopie • Nachweis über die Aufbewahrung von Waffen und Munition (Rechnung für Waffentresor und/oder Fotodokumentation) • Je nach Behörde ggf. Mitgliedschaftsbestätigung oder Kopie des Schießbuches

Die Behörde prüft den Antragsteller dann über das Bundeszentralregister (BZR) und das Zentrale Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft (ZStV) auf persönliche Eignung und Zuverlässigkeit. Liegen keine Eintragungen und keine Waffenbesitzverbote vor, wird der Waffenbesitzausweis genehmigt und kann vom Antragsteller abgeholt oder per Post zugesandt werden. Die Überprüfung erfolgt übrigens regelmäßig automatisiert, sodass die Waffen von Bürgern, die gegen das Gesetz verstoßen haben, „zur Vernichtung beschlagnahmt“ werden können. Allerdings gibt es eine Besonderheit im Waffenrecht: Wer unter 25 Jahren eine Handfeuerwaffe (Revolver/Pistole) mit einem Kaliber größer als .22 lfB (Kleinkaliber) erwerben möchte, muss ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen Prüfung (MPU), die dem Bewerber die persönliche Befähigung bescheinigt.

Download: Antrag auf Waffenschein

Sie können den Antrag herunterladen. Es stehen zwei Versionen zur Verfügung: der unausgefüllte Blankoantrag und ein ausgefüllter Musterantrag. Platzieren Sie den Mauszeiger über dem entsprechenden Link, drücken Sie die rechte Maustaste und wählen Sie «Ziel speichern unter…» Nachdem Sie ein Verzeichnis auf Ihrer Festplatte angegeben haben, wird die Datei dort gespeichert.

  • Blankoantrag (PDF)
  • Ausgefüllter Musterantrag (PDF)

Voraussetzungen für den Antrag

Die allgemeinen Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
  • Nachweis der Zuverlässigkeit
  • Nachweis der persönlichen Eignung
  • Nachweis der Fachkunde mit vorangegangenem Studium an einer zugelassenen Hochschule
  • Nachweis der Waffenpflicht

Was genau ist ein Waffenschein?

Wie der Name schon sagt, berechtigt ein Waffenbesitzschein zum Erwerb und Besitz von Waffen und der dazugehörigen Munition. Das gilt natürlich nicht für alle, sondern nur für ausgewählte Waffentypen. Ausgenommen sind beispielsweise Hieb- und Stichwaffen, weil sie entweder verboten oder unbefugt erlaubt sind.

Der Waffenbesitzausweis ist kein Waffenschein. Der Waffenschein berechtigt zum Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit. Der Waffenbesitzausweis hingegen berechtigt nur zum Kauf und Besitz der Waffe. Die Waffen dürfen nur in geeigneten, verschlossenen Behältnissen ungeladen transportiert werden. Die Waffen dürfen nur an bestimmten Orten wie Schützenvereinen oder Jagdverbänden verwendet werden.

Dies sind die verschiedenen Arten von Waffenbesitzkarten

  • grüne WBK
  • gelbe WBK
  • rote WBK
  • WBK für Schießsport- oder Jagdvereine
  • Förderung nach § 10 WaffG
  • Jäger i.V.m. § 13 WaffG
  • Sportschützen nach § 15 WaffG, mit Mitgliedschaft in einem anerkannten Verein i.S.d. § 14 WaffG