
Nicht selten werden vor einer Entscheidung fachärztliche Gutachten eingeholt. Zunächst erhält der Versicherte eine Auswahl von Sachverständigen, anschließend teilt er der Berufsgenossenschaft seine Wahl mit. Diese wiederum wird vom ausgewählten Sachverständigen beauftragt, der wiederum den Versicherten über den Termin informiert bzw. der Berufsgenossenschaft mitteilt, dass die Begutachtung aufgrund der Frist nicht möglich ist.
Gutachter sind natürlich nicht unbegrenzt verfügbar und ihr Terminkalender meist gut gefüllt. Wartezeiten sind daher unvermeidlich und obwohl dies durchaus lästig sein kann, ist dieser Umstand bis hierher noch nachvollziehbar.
Beispiel – Thomas (:
Aufgrund eines Arbeitsunfalls wurde Thomas aus Hannover Anfang 2007 um 40 % gekürzt. Er hat somit Anspruch auf eine Unfallrente Die Verletztenrente wurde 2007 auf der Grundlage eines Jahreseinkommens von 25.000 Euro berechnet
Thomas geht nun Anfang 2020 in den Ruhestand und möchte wissen, wie hoch die Höchstgrenze in seinem Fall ist § 93 SGB VI
Mehr freie Tage durch mobiles Arbeiten?
Noch spannender als die Feiertagsregelung im Homeoffice wird es, wenn kein fester Arbeitsort vereinbart wurde Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeitnehmer halten sich an diesen Tagen mit Feiertagen bewusst in Bundesländern auf
Dies stellt jedoch eine rechtliche Grauzone dar. Bis heute gibt es keine Rechtsprechung, ob diese Methode dazu führen könnte mehr freie Tage sind möglich, in diesem Fall kann es für Unternehmen sinnvoll sein eine entsprechende Vereinbarung für mobiles Arbeiten an Feiertagen in den Arbeitsvertrag zu integrieren.
Rehabilitation
- Finanzielle Unterstützung der Versicherten bei Arbeitsunfähigkeit
- Zahlung von Verletztengeld
- Koordination medizinischer Massnahmen und Betreuung Leistungen
- Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen
- Soziale Rehabilitationsmaßnahmen
- Suche nach neuen Arbeitsplätzen und Tätigkeitsfeldern
- Zahlung von Renten- und Sterbegeld infolge einer Berufstätigkeit Unfall oder Berufskrankheit mit Todesfolge
- Seminare zum Thema Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
- Prüfungszentrum für Weiterbildung
- Zertifikatsübergabe und Trainerlizenzen
Ärztliche Versorgung
Auch die Berufsgenossenschaften – und nicht wie üblich die Krankenkassen laufen h 100 Prozent der medizinischen und zahnärztlichen Behandlungen. Dazu gehören stationäre Behandlungen in Krankenhäusern ebenso wie Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Physiotherapie. Das Leistungsangebot der Berufsgenossenschaften reicht bis hin zur Rehabilitation, sodass auch die berufliche und soziale Wiedereingliederung in den Aufgabenbereich fällt. Bei Bedarf kann auch eine Haushaltshilfe und/oder ein behindertengerechter Umbau der Wohnung durchgeführt werden.
Ziel jeder berufsgenossenschaftlichen Behandlung ist die Herstellung der Arbeitsfähigkeit eines Arbeitnehmers. Bei Gesundheitsschäden werden alle geeigneten Maßnahmen ergriffen, um den Mitarbeiter auf eine schnelle Rückkehr an den Arbeitsplatz vorzubereiten. Dazu können Umbauten und Sonderanfertigungen am Arbeitsplatz gehören. In einigen Fällen ist es jedoch nicht möglich, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Ist ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit die Ursache, zahlt die Berufsgenossenschaft eine Unfallrente. Voraussetzung dafür ist, dass der Geschädigte seit mehr als 26 Wochen krank und um 20 Prozent erwerbsgemindert ist.