
Wenn Sie feststellen, dass Einwände anderer Eigentümer Ihren Verkauf vereiteln könnten, und Sie vermuten, dass Ihr Käufer aus irgendeinem Grund auf Unmut der Nachbarn stoßen wird, ist es auf jeden Fall ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen . Sie müssen berücksichtigen, dass auch ein abgeschlossener Kaufvertrag hinfällig werden kann, wenn die anderen Eigentümer nicht zustimmen. Klüger ist es auch, rechtzeitig mit den Nachbarn zu sprechen und deren Akzeptanz für Ihren Käufer und Nachfolger sicherzustellen. Das Mitspracherecht der Nachbarn geht nicht so weit, dass sie jeden Interessenten einfach abweisen können, weil ihnen ihre Nase nicht gefällt oder weil es durch die vielen Kinder zu mehr Unruhe kommt. Für die Ablehnung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Auch das Risiko, dass ein einzelner Nachbar, mit dem Sie eventuell Streit haben, den Verkauf Ihres Eigenheims vereitelt, ist relativ gering. Die Entscheidung über mögliche Einwände gegen den Verkauf Ihres Eigenheims hängt nicht von jeder Einzelmeinung ab. Wenn überhaupt, wird es von der Mehrheit der WEG-Mitglieder erfüllt. In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften wird auch die Zustimmungspflicht für den Verkauf grundsätzlich auf die Hausverwaltung übertragen.
Was auch immer Sie von Ihren Nachbarn befürchten – wahrscheinlich aufgrund schlechter Erfahrungen – den richtigen Käufer für Ihre Eigentumswohnung zu finden, ist sowieso eine Aufgabe, die Sie am besten einem professionellen Makler überlassen sollten. Er ist nicht nur mit allen rechtlichen Fallstricken beim Immobilienverkauf vertraut. Bei der Auswahl eines Käufers prüft der Makler vorab, ob es sich um seriöse und solvente Interessenten handelt. Dagegen werden beim besten Willen auch Ihre engstirnigen Nachbarn keine stichhaltigen Einwände finden. Übrigens, wenn Sie Ihre Wohnung professionell mit Hilfe des Maklers verkaufen, erzielen Sie in den meisten Fällen auch höhere Erlöse.
Kann ich den nervigen Nachbarn aus dem Mehrfamilienhaus holen?
Nein, als Mieter kann ich einen störenden Nachbarn nicht zum Rauswurf zwingen. Ich kann mich aber gegen den Mitvermieter wenden und gegebenenfalls eine Kündigung durch ihn erwirken. Führt beispielsweise eine erhebliche Lärmbelästigung zu einer Einschränkung der Wohntauglichkeit, kann ich die Miete mindern. Wie viel hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab. Sie sollten die Mietminderung nicht zu hoch ansetzen, sich ggf. vorab über deren Angemessenheit im konkreten Fall informieren oder anwaltlichen Rat einholen. Grundsätzlich kommt ein Kürzungssatz von 3 % – 50 % in Betracht. Darüber hinaus kommt auch ein Anspruch auf Schadensersatz, sogar Schmerzensgeld, gegen den eigenen Vermieter in Betracht.
Der Mitvermieter wiederum hat die Möglichkeit, den Störenfried zu verwarnen und bei wiederholtem Fehlverhalten aus seiner Wohnung zu räumen. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ergibt sich nach § 569 II BGB vor allem aus der Störung des Hausfriedens. Ansprechpartner ist der gemeinsame Vermieter. Aber ich kann sie nicht zwingen, ihre Nachbarn zu benachrichtigen. In jedem Fall ist eine Mietminderung ein Druckmittel auf den Vermieter, gegen den Nachbarn vorzugehen.
Klimafreundliches Verhalten durch den CO2-Preis fördern
Heizen teurer durch den CO2-Preis: Das soll künftig gerechter verteilt werden.
Am 1. Januar 2021 ist in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft getreten, das eine zusätzliche Abgabe auf den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) – umgangssprachlich CO2-Preis genannt – vorsieht. Diese wird in den kommenden Jahren wie folgt zunehmen:
Hitzige Debatte im Bundestag: Opposition äußert Kritik
Bürgereinkommen wurde im Bundestag heiß diskutiert.
Rund anderthalb Stunden dauerte die hitzige Debatte im Bundestag über die Einführung des Bürgereinkommens im Jahr 2023. Während die Ampelparteien ihre Pläne verteidigten, gab es vor allem von der CDU/CSU große Kritik.