
Wer Schulden erbt, sollte darüber nachdenken, sie abzulehnen. Sie können problemlos zurückgewiesen werden. Dann geht das Erbe auf den nächsten Erben in der Erbfolge über. Dies dient dem Schutz des Erben, da er mit seinem Privatvermögen für die Schulden haften würde. Allerdings gibt es einige Regeln für den Verzicht auf eine Erbschaft.
- Die Mitteilung des Verzichts: Wer etwas erbt, darf sein Erbe nicht einfach zurücknehmen oder ignorieren. Auf das Erbe des Erblassers muss von Amts wegen durch Bescheid verzichtet werden.
- Die Form des Verzichts: Es ist eine Verzichtserklärung in Form eines Protokolls oder in öffentlich beglaubigter Form erforderlich. Für die Annahme der Erklärung ist das Nachlassgericht zuständig. Dort wird über den Erbverzicht ein Protokoll geführt, das vom Erben unterschrieben wird.
- Inhalt der Erklärung: Es empfiehlt sich, den Erbverzicht zu begründen. Diese können sich aus vorangegangenen Recherchen zu den Vermögensverhältnissen des Verstorbenen ergeben. Wenn der Verstorbene mehr Belastungen als Gutschriften auf seinem Konto hatte, ist dies ein triftiger Grund für den Verzicht.
- Die Frist: Der Erbe hat sechs Wochen Zeit, sein Erbe auszuschlagen. Anderenfalls gilt sie als ohne Ablehnung angenommen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Erbe vom Tod des Erblassers erfährt. Dies ist in der Regel der Todestag des Verstorbenen.
- Sterbeurkunde: Die Sterbeurkunde sollte bei Gericht nicht vergessen werden.
Quellen und weiterführende Links
- Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes zur Inflationsrate
Sonstiges abweichend Verjährungsfristen
Eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gilt auch in folgenden Fällen:
- für Schadensersatzansprüche aus einer Straftat
- für Ansprüche wegen die Rückgabe von Eigentum
- bei Forderungen, die für vollstreckbar erklärt werden
- bei Forderungen auf Erstattung von Vollstreckungskosten
Sortieren von Dokumenten und E-Mails
Dass du die meisten Buchstaben noch hast, ist eine sehr gute Ausgangsposition!
Der erste Schritt ist die zu bewältigende Mammutaufgabe. Mach dir keine Sorgen, du kannst es reparieren und es wird nicht so schlimm sein.
Fazit:
- bietet i. d.h. R. nur für 1000 Euro und nur für eine Laufzeit von 36 Monaten
- Nur ein Kredit pro Verbraucher – teilweise nur für Neukunden
- Kreditanfragen werden bei der Schufa registriert – Ablehnung ggf. mit negativen Folgen zur Bonität („Schufa-Score“)
- Anbieter erhoffen sich vermutlich zahlreiche Kontaktdaten von Bewerbern für spätere Werbeaktionen
Achtung! Verbraucherschützer warnen davor, dass Verbraucher immer verantwortungsbewusst mit Finanzierungen umgehen sollten. Wer fahrlässig Kredite aufnimmt, kann in eine Schuldenfalle tappen und im Extremfall mit der Privatinsolvenz rechnen.